Ihr Schornsteinfeger und Energieberater in Hamburg Lurup
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Luftdichtheit von Gebäuden: Luftdichtheitsmessung

... FLIB zertifizierter Betrieb der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der EnEV

 

Hoher Energieverbrauch, Zugluft und Bauschäden müssen nicht sein!

Warum Luftdichtheit?

Die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden sind mit der EnEV 2002 nochmals verschärft. Dies hat zur Folge, dass der Lüftungswärmeverbrauch Größenordnungen hat, die nicht selten über dem Transmissionswärmebedarf liegen. Die mit Abstand größten‚ Energieverluste treten durch Fugen und Lüftung auf.

Die sorgfältige Ausführung der luftdichten Gebäudehülle ist daher unumgänglich!
Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle:

  • Vermeiden von unangenehmer Zugluft
  • Erhöhung der Effektivität von Lüftungsanlagen
  • Erhaltung des Dämmwertes der Wärmedämmung
  • Vermeidung des Feuchteeintrags in die Konstruktion (Bauschäden)
  • Verbesserung der Wohngesundheit, Vorbeugung von Fäulnis und Schimmelbildung
  • Energieeinsparung

Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, lassen Sie sich ein kostenloses Angebot erstellen. Sie werden erstaunt sein, wie preiswert sinnvolle Arbeit sein kann.

Welche negativen Folgen hat der Luftdurchgang durch das Gebäude?
Die kalte Außenluft gelangt durch Fugen und Undichtigkeiten in das Gebäude ein. Diese lästige Erscheinung kennt jeder als kalte unangenehme Zugluft. Im ungünstigsten Fall, können Räume nicht mehr ausreichend erwärmt werden.

Die feucht-warme Raumluft strömt durch Thermik und den Windsog durch die Fehlstellen in der luftdichten Gebäudehülle aus dem Gebäude raus. Dabei kondensiert der Wasserdampf am Taupunkt, welcher sich innerhalb der Wandkonstruktion befindet. Dabei werden sehr große Wassermengen in die Konstruktion eingetragen. Dieser Feuchteintrag führt zu enormen Bauschäden. Es kommt zu Fäulnis-, Schimmel- und Hausschwammbildung. Das Bauteil wird zerstört!

Rechtsgrundlagen
Die EnEV 2002 und DIN 4108 normieren nicht nur den Heizenergiebedarf, sondern bilden auch die rechtliche Handhabe dafür, dass die Einhaltung der Auflagen in puncto Luftdichtheit einer Überprüfung standhalten muß. Dies hat zur Folge, dass der Ausführende beim Nachweis von Undichtigkeiten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die rechtzeitige Luftdichtheitsprüfung erspart den kostenintensiven und nervenaufreibenden Rechtsstreit.

Wie wird die Luftdurchlässigkeit überprüft?
Für die Messung der Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes wird ein Ventilator luftdicht in die Öffnung einer Tür eingebaut.
Bei Ventilatorbetrieb und geschlossenen Türen und Fenstern kann in der Wohnung oder im Gebäude eine Druckdifferenz (Unter- oder Überdruck) zur Außenluft erzeugt werden. Die Höhe der Druckdifferenz (ca. 10 bis 60 Pascal) ist über die Ventilatordrehzahl einstellbar.
Der bei einer bestimmten Druckdifferenz geförderte Luftstrom wird als Volumenstrom der Luftdurchlässigkeit bezeichnet. Das Verhältnis von Volumenstrom zum Innenvolumen des Gebäudes wird als Luftwechselrate bezeichnet. Sie gibt Aufschluss über die Güte der Luftdichtheit einer Gebäudehülle.
Der Nachweis der Luftdichtheit erfolgt nach DIN EN 13829, DIN 4108-7 und EnEV

Warum Kontrolle durch den Schornsteinfeger?
Den regelgerechten Einbau der luftdichten Ebene und etwaige konvektive Wärmebrücken erkunden wir für Sie durch eine Luftdichtheitsmessung nach DIN 13829 mit Hilfe eines Differenzdruckgebläses.
Wir führen eine detaillierte Leckageortung durch und zeigen bzw. beseitigen die Mängel.
Dieses Abnahmeverfahren bescheinigt dem Bauherrn die Bauqualität, dem Architekten die richtige Planung und dem Handwerker die korrekte Ausführung.

Blower Door Gerät im Betrieb
Prüfung der Luftdichtigkeit
Volumenstromberechnung
BlowerDoor-Messung und Berechnung
Ihr Schonsteinfeger in Hamburg Lurup: Frank Steckmeister
Frank Steckmeister
Flurstr. 2A
22549 Hamburg
Tel: 040/86643298
Fax: 040/84055174

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Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder


  Umweltpartnerschaft Hamburg
Der Betrieb ist nach den international bekannten Norm DIN EN ISO/IEC 17065  im Bereich der traditionellen Kehr- und Messtätigkeit zertifiziert.