Beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Wohngebäudes muss ab 2008 ein Energieausweis vorgelegt werden. Er kann auf zweierlei Weise ausgestellt werden: Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diesen Wert fließt auch das Verhalten der Bewohner ein. Der bedarfsorientierte Ausweis betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik: Aus der Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf ermittelt. Zwischen den Ausweisarten besteht Wahlfreiheit. Vorgeschrieben ist ein bedarfsorientierter Ausweis nur bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden. Grundsätzlich ist der bedarfsorientierte Ausweis zu empfehlen, da dieser das gesamte Gebäude betrachtet und die einzelnen Schwachstellen ausweist. Das Verbraucherverhalten wird beim neuen Eigentümer anders sein und somit der Energieverbrauch auch. Wer Sanierungsmaßnahmen aus öffentlichen Mitteln gefördert bekommen möchte, kommt an der bedarfsorientierten Variante nicht vorbei. Gerade bei großen Sanierungsmaßnahmen ist es ohnehin sinnvoll, um mit Blick auf die Investitionskosten die bestmögliche Kombination Energieverbrauch reduzierender Maßnahmen zu erreichen. Bei bestehenden Gebäuden empfiehlt sich eine Vor-Ort-Beratung, der erste Schritt ist das Ermitteln der Grunddaten. Es werden Standortbedingungen, Klimadaten, Zustand der Bausubstanz, Bauphysik, Wohnfläche, Baujahr, Volumen, Bewohnerzahl, Nutzung, Verbräuche der letzten drei Jahre, Raumwärme- und Brauchwarmwasser und elektrische Verbraucher ermittelt. Im Anschluss daran werden die möglichen Energiesparmaßnahmen erarbeitet ein Beratungsbericht erstellt, und dem Kunden vor Ort präsentiert. Nur eine sinnvolle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Sanierung führt zu wirklicher Einsparung. > Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie hier Beratungsumfang • Individuelle Vor-Ort-Gebäudeanalyse • Erstellen von Bericht/e • Vor-Ort-Beratungsbericht • KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm • EnEV Energiebedarfsausweis (Neubau) • dena-verbrauchsorientierter Gebäude-Energiepass • dena-bedarfsorientierter Gebäude-Energiepass • Modernisierungsplanung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse • BAFA – Antrag stellen auf Förderung einer Vor-Ort-Beratung • Aufzeigen und beantragen von KfW- Fördermmitteln und / oder Zuschüssen • Projektplanung beim persönlichen Beratungsgespräch Sprechen Sie mich an, ich führe die Berechnungen durch und erbringe die erforderlichen Nachweise! Kosten Die Kosten für eine Energieberatung orientieren sich an der Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten, dem zu erwartenden Aufwand und ob Zuschüsse in Anspruch genommen werden können. Für ein persönliches Angebot rufen Sie mich einfach an oder schicken mir Sir mir eine E-Mail! Förderprogramme 1. Bauen oder sanieren Sie zinsgünstig mit KfW-Krediten oder beantragen Sie einen Zuschuss Hier finden Sie alle Fördermöglichkeiten rund um die Themen Schaffung von Wohneigentum, Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie Nutzung erneuerbarer Energien. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – und das zu außerordentlich günstigen Konditionen. Für mehr Informationen zum Thema: • Antragsberechtigt • Maßnahmenpaket • Zuschussvarianten • zinsgünstige Kreditvariante > klicken Sie bitte hier 2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnamen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit. Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen. Förderung Energiesparberatung vor Ort Für mehr Informationen zum Thema: • Gegenstand der Förderung • Antragsberechtigte • Antragsteller • Art und Höhe der Förderung > klicken Sie bitte hier 3. (ZEWU) Handwerkskammer Hamburg > klicken Sie bitte hier |